Informationen über die Ausbildung zum Beamten im nichttechnischen Verwaltungsdienst im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit
Aufgaben
In der heutigen Gesellschaft hat das Netz der sozialen Sicherung und Entschädigung einen besonderen Stellenwert. Der Bürger hat ein Anrecht auf ausreichende Sicherung gegenüber den Wechselfällen des Lebens wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit etc.
Aufgabe der Sozialgerichte ist es, für den Schutz dieser sozialen Rechte zu sorgen. Sie sind u. a. zuständig für Streitigkeiten aus dem Bereich der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, des Schwerbehinderten- und Kriegsopferrechts, des Elterngelds etc.
Leistungslaufbahn der bayerischen Beamten
Zum 1. Januar 2011 ist eine umfangreiche Neuordnung des Dienstrechts für die Bayerischen Beamten in Kraft getreten. Die bisherigen vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes wurden durch eine durchgehende Leistungslaufbahn ersetzt, in die entsprechend dem Schul- und Hochschulrecht nach Vor- und Ausbildung sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung beruflicher Leistungen in vier unterschiedlichen Qualifikationsebenen eingestiegen wird.
Die Ausbildung in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit ermöglicht einen Einstieg in der Qualifikationsebene 2 (früher mittlerer Dienst) bzw. in der Qualifikationsebene 3 (früher gehobener Dienst).
Einstellungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung regelmäßig bis Mitte Mai, schriftliche Prüfung im Juli für die Qualifikationsebene 2 bzw in der Regel bis Mitte Juni, schriftliche Prüfung im Oktober für die Qualifikationsebene 3)
- Erfolgreiche Teilnahme am zusätzlichen Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
zusätzlich:
für eine Ausbildung zum Einstieg in der Qualifikationsebene 2:
- Mindestens Qualifizierender Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Bildungsstand
für eine Ausbildung zum Einstieg in der Qualifikationsebene 3:
- Mindestens Fachhochschulreife oder eine andere Hochschulreife
Ausbildung
Ihre Ausbildung erhalten Sie in einem Vorbereitungsdienst, der für den Einstieg in die Qualifikationsebene 2 zwei Jahre und für den Einstieg in die Qualifikationsebene 3 drei Jahre dauert. Den Vorbereitungsdienst absolvieren Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
In beiden Qualifikationsebenen erfolgt etwa die Hälfte der Ausbildung als Berufspraktikum. Für die Qualifikationsebene 2 findet die praktische Ausbildung beim Sozial- und Arbeitsgericht statt. Die Beamten der Qualifikationsebene 3 leisten ihre Berufspraktika bei den Ämtern des Zentrums Bayern Familie und Soziales (Versorgungsämter) ab.
Die Berufspraktika werden ergänzt durch eine fachtheoretische Ausbildung in Lehrgängen, die in Wasserburg an der Verwaltungsschule der Sozialverwaltung bzw. für die Qualifikationsebene 3 an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern - Fachbereich Sozialverwaltung - stattfinden.
Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial- und Arbeitsrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Privatrecht und Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden.
Prüfung
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung als Befähigungsnachweis für den Einstieg in die jeweilige Ebene der Leistungslaufbahn.
Besoldung
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von derzeit 913,02 Euro monatlich in der Qualifikationsebene 2 bzw. 963,66 Euro monatlich in der Qualifikationsebene 3. Verheiratete Anwärter erhalten einen Zuschlag. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und eine jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs Ihre Ernennung zum Beamten auf Probe vorgenommen werden. Die Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand brutto 1803,30 Euro monatlich in der Qualifikationsebene 2 und brutto 1990,15 Euro monatlich in der Qualifikationsebene 3.
Als Beamter haben Sie - anders als Arbeitnehmer - keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die genannten Bruttobezüge vermindern sich deshalb nur um die Einkommenssteuer und andere gesetzliche Abzüge.
Aufgabengebiete in der Qualifikationsebene 2
- Urkundsbeamtin / Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
(Zusammenarbeit mit Richterinnen und Richtern)
Aufgaben:- Vollzug richterlicher Anordnungen
- Bearbeitung des Posteingangs
- Pflege der Stammdaten
- Publikumsverkehr
- Ladungen, Terminsmitteilungen und Abwicklung des Schriftverkehrs
- Protokolldienst
- Feststellung von Gebühren und Entschädigungen
- Bearbeiterin / Bearbeiter in der Registratur
z. B. Führen der Register, Erfassen der Stammdaten und Pflege der Archivdaten, Vollzug des Archivgesetzes, Bearbeitung des Posteingangs etc.
- Bearbeiterin / Bearbeiter in der Bibliothek
z. B. Beschaffung und Verwaltung von Fachliteratur, Datenrecherchen und Datenpflege etc.
- Bearbeiterin / Bearbeiter in der Gerichtsverwaltung
mit vielfältigen Aufgaben in der Personal- und Hausverwaltung.
Aufgabengebiete in der Qualifikationsebene 3
- Teamleiterin / Teamleiter in der Geschäftsstelle eines Sozialgerichts
Aufgaben:- Vorgesetzter von mehreren Urkundsbeamten / Urkundsbeamtinnen der Qualifikationsebene 2 und anderen Mitarbeitern
- Publikumsverkehr in der Rechtsantragstelle eines Sozialgerichts zur Entgegennahme von Anträgen rechtsuchender Bürger
- Festsetzung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
- Vollzug der Prozesskostenhilfe
- Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der Verwaltung eines Sozialgerichts
mit vielfältigen Aufgaben in der Personal- und Hausverwaltung
In allen Aufgabengebieten wird mit modernen Computern und Programmen gearbeitet.
Berufsaussichten
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip innerhalb der jeweiligen Qualifikationsebene.
Besonders qualifizierten Beamtinnen und Beamten steht eine Verwendung beim Bayerischen Landessozialgericht, bei den Landesarbeitsgerichten, in der Zentralverwaltung des Zentrums Bayern Familie und Soziales oder beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen offen.
Ebenso ist bei besonderer Befähigung der Aufstieg in eine höhere Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn möglich.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:
- www.lpa.bayern.de (Auswahlverfahren)
- www.stmas.bayern.de/wir/stellen/index.htm (Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen)
- www.vsov.bayern.de (Verwaltungsschule der Sozialverwaltung)
- www.fhvr.bayern.de (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern)
Für weitere Auskünfte zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an Herrn Schelshorn beim Bayerischen Landessozialgericht, Ludwigstraße 15, 80539 München (Tel. 089/2367 - 205 oder per E-Mail an: reinhard.schelshorn@lsg.bayern.de).



