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Gerichte


Sozialgerichte

Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern vom 21.12.1953 wurde ab 1.1.1954 die Errichtung von Sozialgerichten für die Regierungsbezirke

verfügt. Gleichzeitig wurde für den Freistaat Bayern ein Landessozialgericht mit Sitz in München unter der Bezeichnung

errichtet. Aus strukturpolitischen Gründen besteht seit 1.7.1995 eine

in Schweinfurt.


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Landessozialgericht

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