Sozialgerichte
Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern vom 21.12.1953 wurde ab 1.1.1954 die Errichtung von Sozialgerichten für die Regierungsbezirke
- Mittelfranken in Nürnberg
- Niederbayern in Landshut
- Oberbayern in München
- Oberfranken in Bayreuth
- Oberpfalz in Regensburg
- Schwaben in Augsburg
- Unterfranken in Würzburg
verfügt. Gleichzeitig wurde für den Freistaat Bayern ein Landessozialgericht mit Sitz in München unter der Bezeichnung
errichtet. Aus strukturpolitischen Gründen besteht seit 1.7.1995 eine
in Schweinfurt.



