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Mediation


Mediation
Presse

Presseinformation der Max-Planck-Gesellschaft

24. März 2009

Presseinformation als PDF

 

 

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 

München, 23. März 2009

125.09


Sozialgerichtliche Mediation


Sozialstaatssekretär Markus Sackmann zieht positive Bilanz aus zweijährigem Pilotprojekt

"Die gerichtsinterne Mediation hat sich als Bereicherung für das sozialgerichtliche Verfahren erwiesen. Sie bietet ein schnelles und leistungsstarkes Verfahren zur konsensualen Streitbeilegung und ist damit ein zukunftsweisendes Modell." Mit diesen Worten zog Sozialstaatssekretär Markus Sackmann heute in München eine positive Bilanz des zweijährigen Pilotprojekts "Sozialgerichtliche Mediation in Bayern". Mit Hilfe jeweils einer Mediationssitzung konnten insbesondere zwei Massenverfahren - eines mit bundesweit über 100 anhängigen Klagen und eines mit bayernweit über 500 laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren - binnen kurzer Zeit einer nachhaltigen Lösung zugeführt werden.

"Im Gegensatz zur Beendigung eines Rechtsstreites durch ein richterliches Urteil verlangt die Mediation den beteiligten Parteien ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit ab. Sie bietet aber auch die Chance auf eine dauerhafte und einvernehmliche Lösung eines Konflikts, in den bei Bedarf auch Dritte miteinbezogen werden können", verdeutlichte Sackmann den Ansatz der Mediation, bei der nicht der Richter, sondern die Beteiligten die Herren über den Ausgang des Verfahrens bleiben.

Wissenschaftlich begleitet wurde das Pilotprojekt vom Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Sozialrecht, das heute in München die Resultate der Begleitforschung an Sozialstaatssekretär Sackmann überreichte. Der Bericht zeigt insbesondere die hohe Zufriedenheit der Beteiligten mit den durchgeführten Mediationsverfahren. Selbst in den wenigen Fällen, in denen die Mediation nicht erfolgreich war, gaben die Parteien ihre Zufriedenheit mit dem Verfahren kund. "Dies begründet sich sicherlich in dem besonderen Engagement und der fachlichen Kompetenz der 20 Richterinnen und Richter, die im Rahmen des Pilotprojekts als Mediatoren ausgebildet worden sind", lobte Staatssekretär Sackmann und überreichte ihnen die Zertifikate, die ihre Qualifikation als Mediatoren dokumentieren. Gleichzeitig bedankte er sich bei Prof. Dr. Becker vom Max-Planck-Institut für Ausländisches und Internationales Sozialrecht: "Ihre wissenschaftlich fundierte Begleitforschung gibt uns verlässliche und überzeugende Erkenntnisse an die Hand, die die Fortführung des als Modell begonnenen Mediationsprojekts untermauern."

 

Mediatoren
Das Foto zeigt Sozialstaatssekretär Sackmann nach Überreichung der Zertifikate an die zu Mediatioren ausgebildeten Sozialrichter.

 

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

 

München, 4. November 2007


549.07


Pilotprojekt "Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit"


Sozialministerin Stewens zieht erste positive Zwischenbilanz: Konsensuale Streitschlichtung erfolgreich - bereits in 60 Verfahren einvernehmliche Lösung erzielt


"Die erste Zwischenbilanz der Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit ist vielversprechend: Bis heute haben sich in 140 Gerichtsverfahren die Beteiligten zu einem Mediationsverfahren bereit erklärt. Von bislang 74 erledigten Verfahren konnten 60 mit Erfolg abgeschlossen werden. Lediglich in 14 Verfahren haben die Beteiligten keine eigenständige und einvernehmliche Lösung ihrer Probleme erarbeiten können." Mit diesen Worten zog Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München eine erste positive Zwischenbilanz. Seit September 2006 wird in einem auf zwei Jahre angelegten Modellversuch die konsensuale Streitschlichtung am Bayerischen Landessozialgericht sowie am Sozialgericht München erprobt.
Während des Mediationsverfahrens ruht das gerichtliche Verfahren - kommt es zu einer Mediationsvereinbarung, so wird damit auch der Rechtsstreit abgeschlossen. Stewens: "Die gerichtsinterne Mediation ist ein neuartiger Weg, um eine für die Parteien interessengerechte Streitschlichtung zu verwirklichen. Sie ist eine vielversprechende Möglichkeit, einen Streit umfassend, sogar über den Streitgegenstand des Gerichtsverfahrens hinaus, zu erörtern und gütlich beizulegen. Eine solche selbst entwickelte und zukunftsorientierte Lösung stößt bei den Beteiligten schließlich auf höhere Akzeptanz und Zufriedenheit als ein Urteil." Gerade Streitigkeiten im Bereich der Krankenversicherung, der Unfallversicherung sowie der Sozialhilfe seien für die Anwendung dieses freiwilligen Verfahrens geeignet.
"Für das Pilotprojekt haben wir 20 Richterinnen und Richter zu Mediatoren ausgebildet. Mit ihren speziellen Kenntnissen in Mediation und Konfliktmanagement übernehmen sie in den Mediationsverfahren eine Vermittlerrolle. Wann das vertrauliche und nichtöffentliche Mediationsverfahren den Interessen der Beteiligten entgegen kommt und damit zur Förderung des Rechtsfriedens beitragen kann, entscheiden die Richterinnen und Richter von Fall zu Fall", erklärte die Ministerin.

 

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

München, 30. August 2006

417.06

 

Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit


Sozialministerin Stewens: Pilotprojekt startet am 1. September – innovativer Weg zu einer konsensualen und schnellen Streitbeilegung

„Ab 1. September besteht in München am Sozialgericht und am Bayerischen Landessozialgericht die Möglichkeit, eine gerichtsinterne Mediation durchzuführen. Wir gehen mit diesem Projekt neue Wege zu einer konsensualen und schnellen Streitbeilegung.“ Mit diesen Worten gab Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München den Startschuss für das Projekt „Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit“, das in einem auf zwei Jahre angelegten Modellversuch erprobt wird.

„Den Bürgerinnen und Bürgern steht damit ein weiteres Verfahren zur Konfliktbeilegung innerhalb der Gerichtsbarkeit zur Verfügung. Da der Richter das Mediationsverfahren zeitnah nach Klageerhebung oder Berufungseinlegung durchführen kann, bringt die Mediation die Chance auf eine deutlich schnellere Streitbeilegung als im normalen gerichtlichen Verfahren“, erläuterte Stewens. Das Verfahren sei zudem weitgehend losgelöst von formellen Vorgaben des gerichtlichen Streitverfahrens. Beispielsweise könnten ohne förmlichen Beiladungsbeschluss Dritte zum Mediationsverfahren hinzugezogen werden, wenn auf diese Weise eine einvernehmliche Gesamtlösung erarbeitet werden könne. Ferner fielen für die Beteiligten keine zusätzlichen Gerichtskosten an.

„Für dieses Projekt haben wir 20 Richterinnen und Richter zu Mediatoren ausgebildet, die dank ihrer speziellen Kenntnisse in Mediation und Konfliktmanagement die Moderatorenrolle in den Mediationsverfahren übernehmen“, teilte die Ministerin mit. Insbesondere Streitigkeiten im Bereich der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsförderung seien für die Anwendung dieses freiwilligen Verfahrens geeignet. Stewens: „Wann das vertrauliche und nichtöffentliche Mediationsverfahren den Interessen der Parteien entgegen kommt und damit zur Förderung des Rechtsfriedens beitragen kann, werden die geschulten Richterinnen und Richter von Fall zu Fall entscheiden.“

 



 

 

 

Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

München, 5. März 2006

106.06


Sozialgerichtsbarkeit

Sozialministerin Stewens: Pilotprojekt "Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit" gestartet – konsensuale Streitschlichtung wird erprobt


"Die gerichtsinterne Mediation ist ein innovativer Weg um eine für die Parteien interessengerechte Streitschlichtung zu verwirklichen. In einem auf zwei Jahre angelegten Modellversuch werden wir deshalb diese konsensuale Streitschlichtung am Bayerischen Landessozialgericht und am Sozialgericht München erproben." Mit diesen Worten stellte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens heute in München das Pilotprojekt "Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit" vor.
Stewens: "Für dieses Projekt bilden wir 20 Richterinnen und Richter zu Mediatoren aus, die dann dank ihrer speziellen Kenntnissen in Mediation und Konfliktmanagement die Moderatorenrolle in den Mediationsverfahren übernehmen können." Insbesondere Streitigkeiten im Bereich der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitsförderung seien für die Anwendung dieses freiwillige Verfahren geeignet. "Wann das vertrauliche und nichtöffentliche Mediationsverfahren den Interessen der Parteien entgegen kommt und damit zur Förderung des Rechtsfriedens beitragen kann, werden die geschulten Richterinnen und Richter von Fall zu Fall entscheiden", erläuterte die Ministerin.
Nach einem Einführungsseminar werden den Richterinnen und Richtern in einer zweiteiligen Seminarreihe die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der Moderatorenrolle vermittelt. Neben der Rolle und dem Selbstverständnis eines Mediators ist dabei das Erlernen und Anwenden von Kommunikations- und Fragetechniken in der Mediation Schwerpunkt der Intensivausbildung.
5. März 2006


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