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Organisation


Die Organisation der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit

Die Organisationsformen in der bayer. Sozialgerichtsbarkeit werden seit Mitte der achtziger in periodischen Abständen überprüft. Nach dem Organisationsplan vom 1.1.1986 erfolgt in den Jahren 1994 - 1995 eine Organisationsuntersuchung der Sozialgerichte. Das Bayerische Landessozialgericht wurde in den Jahren 1996 und 1997 organisatorisch durchleuchtet. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in umfangreichen Abschlußberichten festgehalten. Die Umsetzung der Erkenntnisse aus den Organisationsuntersuchungen erfolgte in neuen Organisationsplänen, die am 1.1.1998 in Kraft getreten sind. Weitere Änderungen sind 2002 vorgenommen worden.

Zwischenzeitlich hat sich die Informationsverarbeitung zu einer zentralen Aufgabe in der Sozialgerichtsbarkeit gewandelt. Im Rahmen des Projekts "EDV-gestützter Richterarbeitsplatz" sind seit längerem alle Richter der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit mit PCs ausgestattet. Auch im Geschäftsstellen- und Verwaltungsbereich werden moderne Bildschirmarbeitsgeräte eingesetzt. Internetzugang, Intranetanwendungen und E-Mail-Verkehr gehören ebenfalls zum Paket der Anwendungsapplikationen. Seit 2008 wird das Gerichtsverwaltungsprogramm EUREKA-Fach zur Geschäftsstellenautomatisation und zur Unterstützung der richterlichen Tätigkeiten eingesetzt. Eine Projektgruppe arbeitet derzeit an der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Den neuen Anforderungen und den Änderung in den Verfahrensabläufen wird durch eine laufende Prozessanalyse Rechnung getragen. Deshalb und nicht zuletzt auch durch die Dienstrechtsreform der Bayer. Staatsregierung war es notwendig, die Organisationsformen neu zu gestalten. Dies ist im Organisationsplan zum 1.1.2011 umgesetzt.


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