Bayerische Sozialgerichte stöhnen unter vermehrten Klageeingängen

Die bayerischen Sozialgerichte stehen weiterhin unter erheblichem Druck. Eine anhaltend hohe Zahl neuer Verfahren führt zu einer erheblichen Belastung der Gerichte und ihrer Beschäftigten. Bereits im Jahr 2025 waren die Klageeingänge deutlich angestiegen und der Trend hat sich 2026 nochmals verstärkt.

Vergleicht man die konkreten Eingangszahlen im ersten Halbjahr 2026 mit dem ersten Halbjahr 2025, ergibt sich ein dramatischer Anstieg der Verfahren: In der ersten Instanz (sieben bayerische Sozialgerichte) waren die Eingangszahlen insgesamt um rund 26% höher. Deutlich überproportional war der Anstieg in den Fachgebieten Krankenversicherung (+35%), Arbeitslosengeld (+47%) sowie Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende (+60%). Die Verfahren des Eilrechtsschutzes haben sich insgesamt mehr als verdoppelt. Die Eingänge in der Berufungsinstanz haben sich um fast 20% erhöht. Dabei haben sich die Verfahren im Eilrechtsschutz ebenfalls mehr als verdoppelt. Bei gleichbleibender Tendenz ist für die bayerische Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2026 mit über 38.000 Hauptsacheverfahren sowie 7.000 Verfahren des Eilrechtsschutzes zu rechnen. Eine Trendwende ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten.

Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts beobachtet die Entwicklung mit großer Sorge, denn die außergewöhnliche Verfahrensdichte bindet erhebliche personelle und organisatorische Ressourcen. Auch die enorm angestiegene Zahl der vorrangig zu bearbeitenden Anträge im Eilrechtsschutz hat zur Folge, dass bei Klagen mit spürbaren Verzögerungen zu rechnen ist. Mit gerichtsinternen Umverteilungen kann diesem Problem nicht effektiv entgegengewirkt werden.

„Die von vielen Klägern offensichtlich genutzte KI kennt sich im Sozialrecht nicht wirklich gut aus und empfiehlt daher oft unsinnige Anträge. Auch diese müssen aber von den Gerichten bearbeitet werden. Das blockiert uns bei der Bearbeitung der übrigen Fälle.“ teilte Frau Dr. Mente mit. Mit dem vorhandenen Personal werde zeitnaher Rechtsschutz nicht mehr dauerhaft leistbar sein.

Vor diesem Hintergrund wird eine nachhaltige personelle und organisatorische Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit immer wichtiger. Nur mit einer bedarfsgerechten Ausstattung können Verfahren weiterhin innerhalb angemessener Zeit bearbeitet und der verfassungsrechtlich garantierte Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz sichergestellt werden.

Hintergrund:

Auch aus anderen Bundesländern werden ähnliche Entwicklungen berichtet. Die Ursachen des Anstiegs werden vermutet in der alternden Gesellschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der sich abzeichnenden Rechtsänderungen, insbesondere in den Bereichen Rente und Kranken- und Pflegeversicherung. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz spielt in der Sozialgerichtsbarkeit eine immer größere Rolle bei Klägerinnen und Klägern, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen. Dabei kommt es häufig zu Klagen und Anträgen, die offensichtlich nicht zielführend sein können, aber von den Gerichten dennoch bearbeitet werden müssen.

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Dr. Dunja Barkow v. Creytz
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