Stellenangebote der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit

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Praktikum gemäß § 25 JAPO für Studenten der Rechtswissenschaft oder
gemäß § 49 JAPO für Rechtsreferendare

beim Bayerischen Landessozialgericht

Bewerbung:

Ihre Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Immatrikulationsbescheinigungen bzw. Urkunde über die Bestellung zur/zum Rechtsreferendar/in usw.) senden Sie bitte

  • per E-Mail (unverschlüsselt) an:

    personal@lsg.bayern.de

oder

  • auf dem Postweg an:

    Bayerisches Landessozialgericht
    - Sachgebiet Personal -
    Ludwigstraße 15
    80539 München

Beachten Sie bitte:

Eine Rücksendung der auf dem Postweg eingegangenen Bewerbungen erfolgt nicht.

Bitte übersenden Sie daher ausschließlich Kopien und verwenden Sie keine Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen etc.
 

Beim Bayerischen Landessozialgericht
kann die praktische Studienzeit gemäß § 25 JAPO abgeleistet werden im Zeitraum

  • 18.03.2024 bis 12.04.2024
  • 16.09.2024 bis 11.10.2024

Nur in diesen Zeiträumen sind noch Plätze verfügbar.

Die praktische Studienzeit ist in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten
(§ 25 Abs. 1 Satz 1 JAPO).
Die von uns angebotenen Zeiträume orientieren sich an den vorlesungsfreien Zeiten der LMU München.

bei einem Sozialgericht

Sofern Sie Interesse an einem Praktikum bei einem Sozialgericht haben, nehmen Sie bitte direkt mit dem gewünschten Gericht Kontakt auf.

Anfragen per unverschlüsselter E-Mail richten Sie bitte an folgende Adressen:

  • Sozialgericht Augsburg:     personal@sg-a.bayern.de
  • Sozialgericht Bayreuth:     poststelle@sg-bt.bayern.de
  • Sozialgericht Landshut.     poststelle@sg-la.bayern.de
  • Sozialgericht München:     personal@sg-m.bayern.de
  • Sozialgericht Nürnberg:    poststelle@sg-n.bayern.de
  • Sozialgericht Regensburg:    poststelle@sg-r.bayern.de
  • Sozialgericht Würzburg:    poststelle@sg-wue.bayern.de

Alternativ können Sie Anfragen auch auf dem Postweg übersenden.

 

Informationen über die Ausbildung zum Beamten im nichttechnischen Verwaltungsdienst im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit

Aufgaben

In der heutigen Gesellschaft hat das Netz der sozialen Sicherung und Entschädigung einen besonderen Stellenwert. Der Bürger hat ein Anrecht auf ausreichende Sicherung gegenüber den Wechselfällen des Lebens wie Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit etc.

Aufgabe der Sozialgerichte ist es, für den Schutz dieser sozialen Rechte zu sorgen. Sie sind u. a. zuständig für Streitigkeiten aus dem Bereich der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, des Schwerbehinderten- und Kriegsopferrechts, des Elterngelds etc.

Leistungslaufbahn der bayerischen Beamten

Zum 1. Januar 2011 ist eine umfangreiche Neuordnung des Dienstrechts für die Bayerischen Beamten in Kraft getreten. Die bisherigen vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes wurden durch eine durchgehende Leistungslaufbahn ersetzt, in die entsprechend dem Schul- und Hochschulrecht nach Vor- und Ausbildung sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung beruflicher Leistungen in vier unterschiedlichen Qualifikationsebenen eingestiegen wird.

Die Ausbildung in der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit ermöglicht einen Einstieg in der Qualifikationsebene 2 (früher mittlerer Dienst) bzw. in der Qualifikationsebene 3 (früher gehobener Dienst).

Einstellungsvoraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
  • Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung regelmäßig bis Mitte Mai, schriftliche Prüfung im Juli für die Qualifikationsebene 2 bzw. in der Regel bis Mitte Juni, schriftliche Prüfung im Oktober für die Qualifikationsebene 3)
  • Erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

zusätzlich:

für eine Ausbildung zum Einstieg in der Qualifikationsebene 2:

  • Mindestens Qualifizierender Hauptschulabschluss, Mittlere Reife oder ein gleichwertiger Schulabschluss

für ein Studium zum Einstieg in der Qualifikationsebene 3:

  • Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein vergleichbarer Abschluss

Ausbildung

Ihre Ausbildung erhalten Sie in einem Vorbereitungsdienst, der für den Einstieg in die Qualifikationsebene 2 zwei Jahre dauert. Die Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erfolgt in Form eines dualen Fachhochschul-Studiums. Dieses dauert drei Jahre. Den Vorbereitungsdienst absolvieren Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

In beiden Qualifikationsebenen erfolgt etwa die Hälfte der Ausbildung als Berufspraktikum. Für die Qualifikationsebene 2 findet die praktische Ausbildung beim Sozial- und Arbeitsgericht statt. Die Beamten der Qualifikationsebene 3 leisten ihre Berufspraktika bei den Ämtern des Zentrums Bayern Familie und Soziales (Versorgungsämter) ab.

Die Berufspraktika werden ergänzt durch eine fachtheoretische Ausbildung in Lehrgängen, die an der Akademie der Sozialverwaltung (insgesamt 9 Monate) bzw. für die Qualifikationsebene 3 an der Hochschule für den öffentliche Dienst in Bayern - Fachbereich Sozialverwaltung - (insgesamt 15 Monate) stattfinden. Beide Einrichtungen befinden sich in einer gemeinsamen Anlage in Wasserburg am Inn.

Ausbildungs- bzw. Studienschwerpunkte sind das Sozial- und Arbeitsrecht, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Privatrecht und Verwaltungslehre einschließlich zeitgemäßer Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden.

Die Gestaltung des Studiums entspricht modernen Erkenntnissen: Die Vorlesungen werden ergänzt durch eine Vielzahl von Übungen, Seminaren und Klausuren.

Prüfung

Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung als Befähigungsnachweis für den Einstieg in die jeweilige Ebene der Leistungslaufbahn.

Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt/in“ bzw. in der 3. Qualifikationsebene den akademischen Grad „Diplomverwaltungswirt/in (FH)“ zu führen.

Besoldung (Stand: 01.12.2022)

Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von 1.359,93 Euro monatlich in der Qualifikationsebene 2 bzw. 1.413,85 Euro monatlich in der Qualifikationsebene 3. Verheiratete Anwärter erhalten einen Zuschlag. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und eine jährliche Sonderzuwendung gewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs Ihre Ernennung zum Beamten auf Probe vorgenommen werden. Die Bezüge betragen dann brutto 2.606,56 Euro monatlich in der Qualifikationsebene 2 und brutto 2.923,21 Euro monatlich in der Qualifikationsebene 3.

Als Beamter haben Sie - anders als Arbeitnehmer - keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die genannten Bruttobezüge vermindern sich deshalb nur um die Einkommenssteuer und andere gesetzliche Abzüge.

Aufgaben in der Qualifikationsebene 2 in der Sozialgerichtsbarkeit

  • Urkundsbeamtin / Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
    (Zusammenarbeit mit Richterinnen und Richtern)

    Aufgaben:
    • Geschäftsstellenverwaltung
    • Ausführung richterlicher Anordnungen und Verfügungen
    • Schriftgutverwaltung und Bearbeitung des Posteingangs
    • Stammdatenpflege
    • Ladungen, Terminsmitteilungen, Zustellungen an Prozessbeteiligte, Zeugen und Sachverständige
    • Protokolldienst
    • Publikumsverkehr ggf. auch in der Rechtsantragstelle mit Entgegennahme rechtlich bedeutsamer Erklärungen von rechtssuchenden Bürgern
    • Abschließende Überprüfung der Akten sowie Feststellung von Gebühren und Entschädigungen
  • Bearbeiterin / Bearbeiter in der Registratur
    z. B. Führen der Register, Erfassen der Stammdaten und Pflege der Archivdaten, Vollzug des Archivgesetzes, Bearbeitung des Posteingangs etc.
     
  • Bearbeiterin / Bearbeiter in der Bibliothek
    z. B. Beschaffung und Verwaltung von Fachliteratur, Datenrecherchen und Datenpflege etc.
     
  • Bearbeiterin / Bearbeiter in der Gerichtsverwaltung
    mit vielfältigen Aufgaben in der Personal- und Hausverwaltung.

Aufgabengebiete in der Qualifikationsebene 3 in der Sozialgerichtsbarkeit

  • Teamleiterin / Teamleiter in der Geschäftsstelle

    Aufgaben:
    • Vorgesetzter von mehreren Urkundsbeamten / Urkundsbeamtinnen der Qualifikationsebene 2 und anderen Mitarbeitern
    • Publikumsverkehr in der Rechtsantragstelle zur Entgegennahme von Anträgen rechtsuchender Bürger
    • Festsetzung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten
    • Vollzug der Prozesskostenhilfe
  • Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in der Verwaltung
    mit vielfältigen Aufgaben in der Personal- und Hausverwaltung

Berufsaussichten

Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip innerhalb der jeweiligen Qualifikationsebene.

Besonders qualifizierten Beamtinnen und Beamten steht eine Verwendung beim Bayerischen Landessozialgericht, bei den Landesarbeitsgerichten, in der Zentralverwaltung des Zentrums Bayern Familie und Soziales oder beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales offen.

Ebenso ist bei besonderer Befähigung der Aufstieg in eine höhere Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn möglich.

Zusätzliche Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:


Für weitere Auskünfte zur Ausbildung wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Personal beim Bayerischen Landessozialgericht, Ludwigstraße 15, 80539 München (Tel. 089/2367 - 206 oder per E-Mail an: personal@lsg.bayern.de).

Richterbank in einem Gerichtssaal