Die Bayerische Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte. Sie sind u.a. zuständig für Angelegenheiten der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Rentenversicherung) und der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe und Kriegsopferversorgung sowie bei Streitigkeiten aus dem Bundesseuchengesetz (Entschädigung bei Impfschäden), dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten und für bestimmte Streitigkeiten aus dem Schwerbehindertengesetz.
Sozialgerichte in Bayern
Digitale Klageerhebung über Mein Justizpostfach
Bürgerinnen und Bürger können über das kostenlose Mein Justizpostfach (MJP) digital mit den Gerichten kommunizieren. Auf diese Weise können Nutzer z.B. Klagen erheben, Anträge stellen, Berufungen einreichen, Schriftsätze und Nachweise einreichen und weitere Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen. Weitere Informationen dazu, wie Sie digital mit dem Gericht kommunizieren können, finden Sie in den Hinweisen zum elektronischen Rechtsverkehr.