Prozesslawine trifft auf bayerische Sozialgerichte – 10.000 Klagen infolge einer Entscheidung des Bundessozialgerichts
Die bayerische Sozialgerichtsbarkeit steht aktuell vor einer neuen Prozesslawine: Kurz vor Jahreswechsel gingen an den bayerischen Sozialgerichten zusätzlich zum üblichen Klageaufkommen rund 10.000 gerichtskostenpflichtige Klagefälle ein. Es geht dabei um Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. Damit die Forderungen der Krankenhäuser nicht verjähren, mussten die Klagen noch vor Jahresende erhoben werden. Allein diese Neuzugänge der letzten Tage des Jahres 2025 sind mehr als doppelt so hoch wie der gesamte übliche Eingang im Krankenversicherungsrecht der vergangenen Jahre. Dieser lag im Schnitt bei ca. 5.000 Klagen pro Jahr in ganz Bayern.
Zum Hintergrund: Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 02.04.2025 (AZ B 1 KR 25/23) die für Krankenhausvergütungen relevante Bestimmung in § 3 Abs. 2 S. 1 der sog. Notfallstufen-Regelung für nichtig erklärt. Darin hatte der Gemeinsame Bundesausschuss geregelt, dass Krankenhäuser, die nicht an dem gestuften System von Notfallstrukturen teilnehmen, ihre Behandlungsfälle nur mit einem Abschlag von jeweils 60,- € abrechnen dürfen. Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts ist nach Ansicht der Krankenhäuser die Rechtsgrundlage für die Rechnungsabschläge entfallen. Hinsichtlich der Geltendmachung der Abschläge aus dem Jahr 2023 wäre mit Ablauf des Jahres 2025 Verjährung eingetreten. Da viele Krankenkassen nicht bereit waren, einen Verjährungsverzicht abzugeben, haben die betroffenen Krankenhäuser Klagen eingereicht.
Angesichts der hohen Eingänge sind derzeit besonders die Registraturen und Geschäftsstellen der Sozialgerichte extrem gefordert.
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