Die Sozialgerichtsbarkeit ist der Seismograph des Sozialstaats

An den bayerischen Sozialgerichten sind im Jahr 2025 die Eingänge deutlich um insgesamt 6,8 Prozent gestiegen. „Die Sozialgerichtsbarkeit ist der Seismograph aktueller Entwicklungen im Sozialstaat. Jede Bewegung können wir mit nur kurzer Verzögerung an den Klageeingängen ablesen“, so Dr. Edith Mente, Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts. Neue gesetzliche Bestimmungen, Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt: Die Sozialgerichtsbarkeit ist die Institution, wo jede - auch nur kleine - Veränderung sofort spürbar wird.

Besonders betroffen waren 2025 die Rechtsgebiete Arbeitslosengeld/Kurzarbeitergeld und Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende. Hier verzeichneten die Sozialgerichte jeweils um circa ein Drittel höhere Eingänge als im Vorjahr. Auch in der Pflegeversicherung und im Recht der Menschen mit Behinderung sind die Eingänge gestiegen. Hinzu kommt aktuell eine Klagelawine in der Krankenversicherung, die auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02.04.2025 zurückzuführen ist. Diese ist in den Statistiken noch nicht erkennbar, da es sich hier um noch nicht abgetrennte Sammelklagen handelt.

“Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Situation sowie der bevorstehenden Gesetzesänderungen im Bereich der Renten- und Pflegeversicherung sowie des SGB II ist davon auszugehen, dass der Trend anhalten wird“, so Mente. Die Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts erwartet eine weiter steigende Arbeitsbelastung der bayerischen Sozialgerichte. Dafür bedarf es einer ausreichenden personellen Ausstattung, damit die oft tatsächlich und rechtlich komplexen Verfahren weiterhin zügig zum Abschluss gebracht werden können.

 

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