Sozialgericht Augsburg
Kontakt
Anschrift:
Holbeinstraße 12
86150 Augsburg
Telefon: 0821/3444-0
Fax: 0821/3444200
E-Mail: poststelle@sg-a.bayern.de<mail_ende
Bitte beachten Sie, dass Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) nicht mittels einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.
Besuchs- und Sprechzeiten
Montag - Freitag 9.00 bis 11.30 Uhr
- nach vorheriger telefonischer Terminvergabe
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Informationen zu Sitzungsbesuchen und für Besuchergruppen finden sie hier.
Gerichtsleitung
Präsidentin Ulrike Mayer
Vizepräsidentin Barbara Pröller
Geschäftsleitung
Iris Wenzel
Presse
Dr. Silke Pettinger
E-Mail: presse@sg-a.bayern.de
Datenschutz
E-Mail: datenschutz@sg-a.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
So finden Sie uns
Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.
2. Anreise mit dem Auto
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, fahren Sie Richtung Zentrum/Stadtmitte. Ein Parkleitsystem (rot-grüne Schilder: P Königsplatz/Hauptbahnhof) führt Sie zu den nahegelegenen Parkhäusern in der Innenstadt. Die nächstgelegenen Parkhäuser befinden sich in der Schaezlerstraße (ca. 2 Gehminuten) und am Hauptbahnhof. Am Gericht sind in der Regel keine Parkplätze vorhanden.
3. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Deutsche Bahn
Die Entfernung vom Hauptbahnhof zum Gericht beträgt weniger als 5 Gehminuten: Bahnhofstraße - Burgkmairstraße - Holbeinstraße
Bahnauskunft
- Regionalbusse, Stadtbusse und Straßenbahnen
Haltestellen: Königsplatz oder Hauptbahnhof
Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV)
Barrierefreiheit
Unser Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich und barrierefrei ausgestaltet.
Für Verfahrensbeteiligte mit einer Hörbehinderung steht für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen eine induktive Höranlage zur Verfügung. Sollten Sie die induktive Höranlage benötigten, bitten wir vor der Verhandlung mit der Geschäftsstelle des zuständigen Senats Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben.
Sofern eine am Gerichtsverfahren beteiligte Person sehbehindert bzw. blind ist, werden auf Wunsch die gerichtlichen Dokumente in einer geeigneten Form zugänglich gemacht, soweit dies im Verfahren zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der für ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts in Verbindung (die Daten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben).
Behindertengerechter Aufzug vom Straßenniveau erreichbar; Treppenlifter für Rollstuhlfahrer; barrierefreier Sitzungssaal (auch für - ehrenamtliche - Richter), induktive Höranlage; Behindertentoiletten
- Zugangshinweise für Blinde und Sehbehinderte
- von der Straße eine Treppenstufe zur Haustüre
- von der Haustüre 2,20 m (drei Schritte) bis zum Beginn der Treppe,
- die achtstufige Treppe ist 2,60 m breit und wird auf beiden Seiten durch einen Handlauf begrenzt
- danach noch 1,50 m (zwei Schritte) bis zu einer Doppelschwingtüre und Empfang durch den Sicherheitsdienst.
Geschäftsverteilungsplan
Zuständigkeit.
Das Sozialgericht Augsburg ist zuständig für den Regierungsbezirk Schwaben mit den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Donau-Ries, Günzburg, Lindau, Neu-Ulm, Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu sowie den kreisfreien Städten Augsburg, Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.
In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung sowie in allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.
Nach dem deutsch-italienischem Sozialversicherungsabkommen ist die Deutsche Rentenversicherung Schwaben Verbindungsstelle. Alle Streitigkeiten aus diesem Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Augsburg.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie hier.