Gebäude des Sozialgerichts Augsburg

Sozialgericht Augsburg

Kontakt

Anschrift:
Holbeinstraße 12
86150 Augsburg

Telefon: 0821/3444-0
Fax: 0821/3444200
E-Mail: poststelle@sg-a.bayern.de<mail_ende

Bitte beachten Sie, dass Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) nicht mittels einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs  zu. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.

Besuchs- und Sprechzeiten

Montag - Freitag 9.00 bis 11.30 Uhr
- nach vorheriger telefonischer Terminvergabe

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. 

Informationen zu Sitzungsbesuchen und für Besuchergruppen finden sie hier.

Gerichtsleitung

Präsidentin Ulrike Mayer
Vizepräsidentin Barbara Pröller

Geschäftsleitung

Iris Wenzel

Presse

Dr. Silke Pettinger
E-Mail: presse@sg-a.bayern.de

Datenschutz

E-Mail: datenschutz@sg-a.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

So finden Sie uns

Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.

2. Anreise mit dem Auto

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, fahren Sie Richtung Zentrum/Stadtmitte. Ein Parkleitsystem (rot-grüne Schilder: P Königsplatz/Hauptbahnhof) führt Sie zu den nahegelegenen Parkhäusern in der Innenstadt. Die nächstgelegenen Parkhäuser befinden sich in der Schaezlerstraße (ca. 2 Gehminuten) und am Hauptbahnhof. Am Gericht sind in der Regel keine Parkplätze vorhanden.

Route planen mit BayernInfo

3. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Deutsche Bahn
    Die Entfernung vom Hauptbahnhof zum Gericht beträgt weniger als 5 Gehminuten: Bahnhofstraße - Burgkmairstraße - Holbeinstraße

    Bahnauskunft

Barrierefreiheit

Unser Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich und barrierefrei ausgestaltet.

Für Verfahrensbeteiligte mit einer Hörbehinderung steht für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen eine induktive Höranlage zur Verfügung. Sollten Sie die induktive Höranlage benötigten, bitten wir vor der Verhandlung mit der Geschäftsstelle des zuständigen Senats Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben.

Sofern eine am Gerichtsverfahren beteiligte Person sehbehindert bzw. blind ist, werden auf Wunsch die gerichtlichen Dokumente in einer geeigneten Form zugänglich gemacht, soweit dies im Verfahren zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der für ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts in Verbindung (die Daten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben).

Behindertengerechter Aufzug vom Straßenniveau erreichbar; Treppenlifter für Rollstuhlfahrer; barrierefreier Sitzungssaal (auch für - ehrenamtliche - Richter), induktive Höranlage; Behindertentoiletten

  • Zugangshinweise für Blinde und Sehbehinderte
  • von der Straße eine Treppenstufe zur Haustüre
  • von der Haustüre 2,20 m (drei Schritte) bis zum Beginn der Treppe,
  • die achtstufige Treppe ist 2,60 m breit und wird auf beiden Seiten durch einen Handlauf begrenzt
  • danach noch 1,50 m (zwei Schritte) bis zu einer Doppelschwingtüre und Empfang durch den Sicherheitsdienst.

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan Augsburg

Zuständigkeit.

Das Sozialgericht Augsburg ist zuständig für den Regierungsbezirk Schwaben mit den Landkreisen Aichach-Friedberg, Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Donau-Ries, Günzburg, Lindau, Neu-Ulm, Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu sowie den kreisfreien Städten Augsburg, Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung sowie in allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.

Nach dem deutsch-italienischem Sozialversicherungsabkommen ist die Deutsche Rentenversicherung Schwaben Verbindungsstelle. Alle Streitigkeiten aus diesem Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Augsburg.

Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie hier.