Bayerisches Landessozialgericht
Kontakt
Anschrift:
Ludwigstraße 15
80539 München
Telefon: 089/2367-1
Fax: 089/2367-290
E-Mail: poststelle@lsg.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) nicht mittels einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.
Besuchs- und Sprechzeiten:
Mo. - Do. 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Informationen zu Sitzungsbesuchen und für Besuchergruppen finden sie hier.
Gerichtsleitung
Präsidentin Dr. Edith Mente
Vizepräsident Wolfgang Neuerer
Geschäftsleitung:
Judith Doni
Presse
RiLSG Dr. Dunja Barkow-von Creytz
E-Mail: presse@lsg.bayern.de
Datenschutz
E-Mail: datenschutz@lsg.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier
Inhaltsverzeichnis
So finden Sie uns
Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.
1. Lage
Das Bayerische Landessozialgericht befindet sich in der Ludwigstraße 15, in unmittelbarer Nähe des Odeonsplatzes und damit im Herzen Münchens ca. 10 Min. Gehweg vom Marienplatz entfernt. Ein behindertengerechter Zugang ist vorhanden.
2. Anreise mit dem Auto
Die Anreise mit dem Auto ist nicht empfehlenswert, weil sich rund um das Bayerische Landessozialgericht keine Parkplätze befinden. Wenn Sie mit dem Auto anreisen, benutzen Sie eine der vielen Park-and-Ride Möglichkeiten im Bereich des MVV und fahren Sie anschließend mit der S-Bahn oder U-Bahn zum Bayerischen Landessozialgericht.
An der Kreuzung Rheinberger Straße/Ludwigstraße stehen 2 Schwerbehindertenplätze zur Verfügung.
3. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Deutsche Bahn
Nach der Ankunft am Hauptbahnhof in München benutzen sie die U-Bahnline U4 oder U5 (Richtung Neuperlach) und fahren zwei Stationen bis zum Odeonsplatz. Vom Hauptbahnhof bis zum Gericht benötigten Sie ca. 12 Min.
- S-Bahn
Sie können jede S-Bahn-Linie benutzen. An der Haltestation Marienplatz steigen Sie in die U-Bahnlinie U3 oder U6 um und fahren eine Station bis zum Odeonsplatz.
- U-Bahn
Sie können das Bayerische Landessozialgericht mit den U-Bahnlinien U4/U5 oder U3/U6 erreichen. Steigen Sie jeweils am Odeonsplatz aus. Benutzen Sie den Gehweg auf der linken Straßenseite stadtauswärts (Richtung Siegestor) und Sie kommen nach einem Fußweg von ca. 5 Min direkt an das Gericht.
- Stadtbus
Die Stadtbuslinien 100 (Haltestelle Von-der-Thann-Straße bzw. Odeonsplatz) und 154 (Haltestelle Universität) halten in unmittelbarer Nähe des Gerichts.
Barrierefreiheit
Unser Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich und barrierefrei ausgestaltet.
Für Verfahrensbeteiligte mit einer Hörbehinderung steht für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen eine induktive Höranlage zur Verfügung. Sollten Sie die induktive Höranlage benötigten, bitten wir vor der Verhandlung mit der Geschäftsstelle des zuständigen Senats Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben.
Sofern eine am Gerichtsverfahren beteiligte Person sehbehindert bzw. blind ist, werden auf Wunsch die gerichtlichen Dokumente in einer geeigneten Form zugänglich gemacht, soweit dies im Verfahren zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der für ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts in Verbindung (die Daten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben).
Behinderten-Parkplatz neben dem Gerichtsgebäude (Rheinbergerstraße), barrierefreier Haupteingang mit automatischen Türöffnern, Personenaufzug mit taktiler Beschichtung, rollstuhlgerechter Sitzungssaal, induktive Höranlage, barrierefreies WC, taktile Bodenmarkierungen, markierte Treppenstufen, Treppen-Handläufe mit taktiler Beschichtung
Geschäftsverteilungsplan München / Schweinfurt
Zuständigkeit
Das Bayerische Landessozialgericht als Berufungsgericht entscheidet über eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichte erster Instanz.
Aufgrund der Verordnung der Bayer. Staatsregierung vom 2.5.1995 wurde eine Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt eingerichtet.
Die jeweilige Zuständigkeit ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Bayerischen Landessozialgerichts
Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie hier.