Bayerisches Landessozialgericht Zweigstelle Schweinfurt

Bayerisches Landessozialgericht Zweigstelle Schweinfurt

Eingang der Zweigstelle des Bayer. Landessozialgerichts in Schweinfurt, Metzgergasse 21

Kontakt

Anschrift:
Metzgergasse 21
97421 Schweinfurt

Telefon: 09721/73087-0
Fax: 09721/73087-60
E-Mail: poststelle@lsg.bayern.de

Bitte beachten Sie, dass Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) nicht mittels einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs  zu. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.

Besuchs- und Sprechzeiten:

Mo. - Do. 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. 

Informationen zu Sitzungsbesuchen und für Besuchergruppen finden sie hier.

Zweigstellenleiter

Vorsitzender Richter am BayLSG Richard Utz

Presse

RiLSG Dr. Dunja Barkow-von Creytz
E-Mail: presse@lsg.bayern.de

Datenschutz

E-Mail: datenschutz@lsg.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

So finden Sie uns

Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.

1. Lage

Die Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt befindet sich am Rusterberg, direkt neben dem Museum Georg Schäfer und gegenüber der Maxbrücke. In unmittelbarer Nähe ist der Markt und das Rathaus der Stadt Schweinfurt.

2. Anreise mit dem Auto

Nord- /Südrichtung: über die A7 (Kassel - Ulm), am Autobahndreieck Werneck auf die A70 Richtung Bamberg: An der Ausfahrt Gochsheim verlassen Sie die Autobahn und folgen der Gerolzhofer und Schweinfurter Straße Richtung Stadtmitte. Über die Ludwigs- und Maxbrücke erreichen Sie das Gericht. Die Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts liegt unmittelbar neben dem Museum Georg Schäfer.

Ost- / Westrichtung über die A70 (Bamberg- Schweinfurt): An der Ausfahrt Gochsheim verlassen Sie die Autobahn. Weitere Beschreibung siehe oben.

In der öffentlichen Parkgarage "Brückenstraße" neben dem Gerichtsgebäude, unter dem Museum finden Sie gebührenpflichtige Parkplätze

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3. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Deutsche Bahn
    Vom Hauptbahnhof mit dem Stadtbus bis zur Haltestelle Rusterberg. Vom Stadtbahnhof Schweinfurt gehen Sie ca. 10 Minuten über die Alte Bahnhofstraße in westlicher Richtung zum Paul-Rummert-Ring und dann zum Rusterberg

    Bahnauskunft
     
  • Stadtbus
    Die Stadtbuslinie hält direkt vor dem Gerichtsgebäude (Haltestelle Rusterberg). In unmittelbarer Nähe befindet sich auch der Busbahnhof Rossmarkt bzw. die Haltestelle Markt. Von dort sind es nur wenige Gehminuten zum Gericht

    Stadtwerke Schweinfurt

Barrierefreiheit

Unser Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich und barrierefrei ausgestaltet.

Für Verfahrensbeteiligte mit einer Hörbehinderung steht für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen eine induktive Höranlage zur Verfügung. Sollten Sie die induktive Höranlage benötigten, bitten wir vor der Verhandlung mit der Geschäftsstelle des zuständigen Senats Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben.

Sofern eine am Gerichtsverfahren beteiligte Person sehbehindert bzw. blind ist, werden auf Wunsch die gerichtlichen Dokumente in einer geeigneten Form zugänglich gemacht, soweit dies im Verfahren zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der für ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts in Verbindung (die Daten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben).

Behinderten-Parkplatz neben dem Gerichtsgebäude (Rheinbergerstraße), barrierefreier Haupteingang mit automatischen Türöffnern, Personenaufzug mit taktiler Beschichtung, rollstuhlgerechter Sitzungssaal, induktive Höranlage, barrierefreies WC, taktile Bodenmarkierungen, markierte Treppenstufen, Treppen-Handläufe mit taktiler Beschichtung

Geschäftsverteilungsplan München / Schweinfurt

Geschäftsverteilungsplan 2025

Zuständigkeit

Das Bayerische Landessozialgericht als Berufungsgericht entscheidet über eingelegte Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Gerichte erster Instanz.

Aufgrund der Verordnung der Bayer. Staatsregierung vom 2.5.1995 wurde eine Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt eingerichtet.

Die jeweilige Zuständigkeit ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan des Bayerischen Landessozialgerichts.

Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie hier.