Bayerisches Landessozialgericht
Zweigstelle Schweinfurt

 



Anschrift:
Rusterberg 2
97421 Schweinfurt


Telefon: 09721/73087-0
Fax: 09721/73087-60
E-Mail: poststelle@lsg.bayern.de

Der Versand per E-Mail ist nicht geeignet, um dem Gericht rechtswirksam Erklärungen, Schriftsätze, Rechtsmittel usw. zukommen zu lassen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post ausschließlich schriftlich, per Telefax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu.

Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-bayern.de


Besuchs- und Sprechzeiten:Blaues Icon für induktive Höranlage
Mo. - Do. 8.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. 


Leiter:
Vorsitzender Richter am BayLSG Richard Utz

Pressesprecherin:
RiLSG Dr. Dunja Barkow-von Creytz
Telefon: 089/2367-300
E-Mail: presse@lsg.bayern.de

Datenschutzbeauftragter:
Telefon: 089/2367-300
E-Mail: datenschutz@lsg.bayern.de

Anliegen sollten nach Möglichkeit schriftlich mitgeteilt werden.
Beachten Sie aber bitte, dass E-Mail grundsätzlich unsicher ist, wenn Sie nicht selbst geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie auf konventionellem Postweg oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs übermitteln.

Fassade des Bayer. Landessozialgerichts Zweigstelle Schweinfurt

Zwei Wegweiser mit der Aufschrift „Ausbildung mit Zukunft“

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