Gebäude des Sozialgerichts Landshut

Sozialgericht Landshut

Kontakt

Anschrift:
Seligenthaler Straße 10
84034 Landshut

Telefon: 0871/40895-01
Fax: 0871/40895-172
E-Mail: poststelle@sg-la.bayern.de

Bitte beachten Sie, dass Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) nicht mittels einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs  zu. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.

Besuchs- und Sprechzeiten:

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Nachmittags: Di: 13.00 - 15.00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten. 

Informationen zu Sitzungsbesuchen und für Besuchergruppen finden sie hier.

Gerichtsleitung

Präsident Dr. Christian Zieglmeier
Vizepräsidentin Maria Anna Rittmaier

Geschäftsleitung

Jobst Engelhardt

Presse

Vizepräsidentin Rittmaier
E-Mail: presse@sg-la.bayern.de

Datenschutz

E-Mail: datenschutz@sg-la.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

So finden Sie uns

Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.

1. Lage

Das Sozialgericht Landshut befindet sich in der Seligenthaler Straße 10, zwischen dem J.F.-Kennedy-Platz und dem Bismarckplatz, in unmittelbarer Nähe des Klosters Seligenthal. Behindertenparkplätze vor dem Gerichtsgebäude und ein behindertengerechter Zugang sind vorhanden.

2. Anreise mit dem Auto

Wenn Sie mit dem Auto anreisen, fahren Sie am J.F.-Kennedy-Platz Richtung Stadtmitte. Nach wenigen Metern ereichen Sie auf der linken Seite das Sozialgericht Landshut.

Am Gericht sind in der Regel keine Parkplätze vorhanden.

Kostenpflichtige Parkplätze finden Sie u. a. im Parkhaus „Mühleninsel“. Die Parkgebühr beträgt 2,- € pro angefangene Stunde.

Wegbeschreibung Parkhaus Mühleninsel: Folgen Sie der Seligenthalerstraße in die Zweibrückenstraße stadteinwärts. An der Kreuzung Zweibrückenstraße – Mühlenstraße rechts abbiegen. Nach ca. 100m haben Sie das Parkhaus erreicht.

Route planen mit BayernInfo

3. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Deutsche Bahn
    Nach der Ankunft am Hauptbahnhof in Landshut benutzen sie die Buslinien 3, 6 oder 11 in Richtung Stadtmitte und steigen an der Haltestelle Bismarckplatz aus. Nach wenigen Gehminuten erreichen Sie das Sozialgericht.

    Bahnauskunft
     
  • Stadtbus
    Mit den Stadtbuslinien 3, 6 und 12 erreichen Sie das Sozialgericht. Steigen Sie an der Haltestelle Bismarckplatz aus. Nach wenigen Minuten kommen Sie direkt zum Sozialgericht

    Stadtbusse Landshut

Barrierefreiheit

Unser Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich und barrierefrei ausgestaltet.

Für Verfahrensbeteiligte mit einer Hörbehinderung steht für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen eine induktive Höranlage zur Verfügung. Sollten Sie die induktive Höranlage benötigten, bitten wir vor der Verhandlung mit der Geschäftsstelle des zuständigen Senats Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben.

Sofern eine am Gerichtsverfahren beteiligte Person sehbehindert bzw. blind ist, werden auf Wunsch die gerichtlichen Dokumente in einer geeigneten Form zugänglich gemacht, soweit dies im Verfahren zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der für ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts in Verbindung (die Daten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben).

Behindertengerechter Zugang, behindertengerechter Aufzug, induktive Höranlage, Behinderten-WC

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan 2025

Zuständigkeit.

Das Sozialgericht Landshut ist zuständig für den Regierungsbezirk Niederbayern mit den Landkreisen Dingolfing-Landau, Deggendorf, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Rottal-Inn, Straubing-Bogen sowie den kreisfreien Städten Landshut, Passau und Straubing.

In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung sowie in allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.

Nach den Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd Verbindungsstelle für die Staaten Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien; ebenso für die Tschechische und die Slowakische Republik sowie für die Republik Österreich. Alle Streitigkeiten aus diesen Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Landshut.

Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie hier.