Sozialgericht Würzburg
Kontakt
Anschrift:
Ludwigstraße 33
97070 Würzburg
Postanschrift:
97014 Würzburg
Telefon: 0931/3087-0
Fax: 0931/3087300
E-Mail: poststelle@sg-wue.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass Anträge und Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren (z.B. eine Klageschrift) nicht mittels einfacher E-Mail eingereicht werden dürfen. Bitte senden Sie uns daher derartige Post per Brief, per Fax oder im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs zu. Sie können Ihr Anliegen auch in der Rechtsantragstelle persönlich zu Protokoll geben.
Besuchs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
nachmittags nach telefonischer Vereinbarung
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie das Sicherheitspersonal
vor Ihrer Kontrolle bitte darauf hin.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Informationen zu Sitzungsbesuchen und für Besuchergruppen finden sie hier.
Gerichtsleitung
Präsident Wilfried Porzner
Vizepräsidentin Birgit Rappelt
Geschäftsleitung
Walter Lodermeier
Presse
Vizepräsidentin Birgit Rappelt
E-Mail: presse@sg-wue.bayern.de
Datenschutz
E-Mail: datenschutz@sg-wue.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
So finden Sie uns
Klicken Sie auf die Markierungen für weitere Informationen.
1. Lage
Das Sozialgericht Würzburg befindet sich im Ämtergebäude in der Ludwigstraße 33. Das am Berliner Platz verkehrsgünstig gelegene Gericht liegt in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs (ca. 10-minütiger Gehweg). Ein behindertengerechter Zugang ist vorhanden.
2. Anreise mit dem Auto
Bei Anreise mit dem PKW nehmen Sie am Berliner Platz die Ausfahrt Ludwigstraße in Richtung Stadtmitte/Theater (Parkmöglichkeit im Parkhaus "Am Theater"). Am Gericht sind in der Regel keine Parkmöglichkeiten vorhanden.
3. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Deutsche Bahn
Die Entfernung vom Hauptbahnhof zum Gericht beträgt weniger ca. 10 Gehminuten. Sie können auch die Straßenbahnlinie 1 oder 5 (Haltestelle Prymstraße/Berliner Platz) benutzen.
Bahnauskunft
- Stadtbus
Omnibuslinien 12, 20, 26, 28, 29, 214 vom bzw. in Richtung Hauptbahnhof ZOB (Haltestelle Sozialgericht)
- Straßenbahn
Straßenbahnlinien 1 oder 5 (Haltestelle Prymstraße/Berliner Platz)
Nahverkehr Mainfranken (NVM)
Barrierefreiheit
Unser Gerichtsgebäude ist barrierefrei zugänglich und barrierefrei ausgestaltet.
Für Verfahrensbeteiligte mit einer Hörbehinderung steht für die Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen eine induktive Höranlage zur Verfügung. Sollten Sie die induktive Höranlage benötigten, bitten wir vor der Verhandlung mit der Geschäftsstelle des zuständigen Senats Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben.
Sofern eine am Gerichtsverfahren beteiligte Person sehbehindert bzw. blind ist, werden auf Wunsch die gerichtlichen Dokumente in einer geeigneten Form zugänglich gemacht, soweit dies im Verfahren zur Wahrnehmung der Rechte erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierfür mit der für ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle des Gerichts in Verbindung (die Daten finden Sie auf den gerichtlichen Schreiben).
Barrierefreier Haupteingang mittels Hebebühne (HIRO-Lift), 2 der insgesamt 4 Sitzungssäle sind barrierefrei, Behinderten-WC, induktive Höranlage für Verhandlungen und Beratungen, Personenaufzug
Geschäftsverteilungsplan
Zuständigkeit
Das Sozialgericht Würzburg ist zuständig für den Regierungsbezirk Unterfranken mit den Landkreisen Aschaffenburg, Bad Kissingen, Haßberge, Kitzingen, Main-Spessart, Miltenberg, Rhön-Grabfeld, Schweinfurt, Würzburg sowie den kreisfreien Städten Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg.
In Angelegenheiten der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ist das Sozialgericht Nürnberg zuständig.
In allen anderen vertragsärztlichen Streitigkeiten (z.B. Honorarstreitigkeiten) ist das Sozialgericht München zuständig.
Nach dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit ist die Deutsche Rentenversicherung Unterfranken Verbindungsstelle. Alle Streitigkeiten aus diesem Abkommen fallen als besondere Zuständigkeit in den Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Würzburg.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit finden Sie hier.