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Die Organisation der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit

 

Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern vom 21.12.1953 wurde ab 1.1.1954 die Errichtung von Sozialgerichten für die Regierungsbezirke

verfügt. Gleichzeitig wurde für den Freistaat Bayern ein Landessozialgericht mit Sitz in München unter der Bezeichnung

Bayerisches Landessozialgericht

errichtet. Aus strukturpolitischen Gründen besteht seit 1.7.1995 eine

Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts

in Schweinfurt