Die Organisation der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit
Mit dem Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes in Bayern vom 21.12.1953 wurde ab 1.1.1954 die Errichtung von Sozialgerichten für die Regierungsbezirke
- Mittelfranken in Nürnberg
- Niederbayern in Landshut
- Oberbayern in München
- Oberfranken in Bayreuth
- Oberpfalz in Regensburg
- Schwaben in Augsburg
- Unterfranken in Würzburg
verfügt. Gleichzeitig wurde für den Freistaat Bayern ein Landessozialgericht mit Sitz in München unter der Bezeichnung
Bayerisches Landessozialgericht
errichtet. Aus strukturpolitischen Gründen besteht seit 1.7.1995 eine
Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts
in Schweinfurt