Pressemitteilung

16.03.2021 Meldungsnummer: PM 01-2021

Beitritt des Bayerischen Landessozialgerichts zum „Familienpakt Bayern“

Die Corona-Pandemie hat die Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für unsere Gesellschaft besonders deutlich gemacht. Die Bayerische Sozialgerichtsbarkeit hat sich dieses Themas schon seit Längerem angenommen. Ausdruck gefunden hat das unter anderem in den vielfältigen Möglichkeiten des „Home Office“, die die Sozialgerichte ihren richterlichen Mitarbeiter*innen schon seit geraumer Zeit anbieten. Jetzt werden darüber hinaus geeignete Verfahrensweisen entwickelt, um auch den Eltern unter den Geschäftsstellenverwalter*innen eine Ausweitung des mobilen Arbeitens zu ermöglichen. Besonderen Stellenwert hat hierbei die für 2022 geplante Umstellung des Gerichtsbetriebs von der Papierakte auf die elektronische Verfahrensakte, deren Einführung dem Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts Günther Kolbe ein besonderes Anliegen ist.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch intensiver zu fördern, ist das Bayerische Landessozialgericht zusätzlich dem "Familienpakt Bayern" beigetreten und alle sieben Sozialgerichte in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg haben sich angeschlossen. Der "Familienpakt Bayern" wurde 2014 von der Bayerischen Staatsregierung ins Leben gerufen. Mit einer Vielzahl an Workshops, Online-Seminaren und Printmaterialien macht er attraktive Angebote zur Schaffung einer familienfreundlich(er)en Arbeitswelt. Überdies eröffnet er seinen inzwischen über 1.000 Mitgliedern aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung ein rege genutztes Forum für die Ausgestaltung und Fortentwicklung eines familiengerechten Berufslebens.

Das Gericht unterstreicht mit dem Beitritt seine feste Absicht, sich als besonders familienfreundlicher Arbeitgeber zu positionieren. Nach Präsident Kolbe „gehört hierzu die optimale Berücksichtigung der familiären Verantwortungsbereiche, die ganz erheblich dazu beitragen kann, gerade auch qualifizierte Beschäftigte für einen Arbeitsplatz zu gewinnen.“

Verantwortliche Herausgeberin:

Anya Simons

Presse- und Medienarbeit

Richterin am Bayer. Landessozialgericht

E-Mail: presse@lsg.bayern.de

Tel. 089 2367-300

Mobile Kamera bei der Aufnahme