Bürger

Normale E-Mails und Standard De-Mails dürfen die Gerichte nicht annehmen, weil die Identität der Absenderin oder des Absenders nicht sicher festgestellt werden kann.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Schreiben aber auf folgenden Wegen elektronisch bei Gericht einreichen:

Mein Justizpostfach

Bürgerinnen und Bürger können über das kostenlose Mein Justizpostfach des Bundes (MJP) mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft.

Zur Wahrung der Schriftform reicht es aus, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen und aus Ihrem eigenen MJP versenden. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Voraussetzungen

Einmalig

Registrierung beim Dienst „Mein Justizpostfach“

Identifizierung

Sicherer Login im MJP

Dateiformate

  • PDF (Es empfiehlt sich direkt aus dem Textverarbeitungsprogramm ein PDF zu erzeugen.)
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus seinem eigenen MJP: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand aus einem fremden Postfach (z.B. durch Familienangehörige): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja

Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Bürgerinnen und Bürger können über ein eBO mit den Gerichten kommunizieren. Die Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und die Identitäten sämtlicher Postfachinhaber überprüft. Damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Voraussetzungen

Einmalig

Einrichtung eines (kostenpflichtigen) eBO bei einem eBO-Anbieter, dort einmalige Identifizierung durch

Identifizierung

Sicherer Login im eBO-Postfach durch

Dateiformate

  • PDF (Es empfiehlt sich direkt aus dem Textverarbeitungsprogramm ein PDF zu erzeugen.)
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus seinem eigenen eBO: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand aus einem fremden Postfach (z.B. durch Familienangehörige): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja


Weitere Informationen zum eBO finden Sie unter
https://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php sowie
https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php

De-Mail mit der Versandart „persönlicher und vertraulicher Versand“

Bürgerinnen und Bürger können über De-Mail mit den Gerichten kommunizieren. Im Gegensatz zu klassischen E-Mails wird die De-Mail verschlüsselt übertragen.

Sie müssen bei Ihrem De-Mail Anbieter aber zwingend die Versandart „persönlicher und vertraulicher Versand“ wählen. Nur damit ist Ihre Identität sichergestellt, so dass es zur Wahrung der Schriftform ausreicht, wenn Sie Ihre Schreiben mit dem (eingetippten) Namen abschließen. Sie können auf diese Weise also wirksam Anträge stellen, Klagen erheben, Schriftsätze und Nachweise einreichen, Rechtsmittel einlegen und Prozesserklärungen abgeben, ohne eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden zu müssen.

Standard-De-Mails müssen von den Gerichten zurückgewiesen werden und wahren geltende Fristen nicht.

Voraussetzungen

Einmalig

Registrierung bei einem akkreditierten De-Mail Anbieter durch

Identifizierung

  • Sicherer Login beim De-Mail Konto und
  • Verwendung der Versandart „persönlich und vertraulich“

Dateiformate

  • PDF (Es empfiehlt sich direkt aus dem Textverarbeitungsprogramm ein PDF zu erzeugen.)
  • TIFF (für Dokumente, deren Inhalt im PDF-Format nicht darstellbar ist)

Unterschrift

  • Unterzeichner versendet aus seinem eigenen De-Mail Konto: eingetippter Name am Ende des Schreibens ausreichend
  • Versand aus einem fremden Postfach (z.B. durch Familienangehörige): qualifizierte elektronische Signatur des Unterzeichners unter dem Schriftsatz erforderlich

Antwortmöglichkeit durch das Gericht

Ja

Es wird empfohlen, dass Sie sich vom De-Mail Anbieter automatisch über neu eingegangene De-Mails benachrichtigen lassen.


Die De-Mail Adressen der Bayerischen Sozialgerichtsbarkeit finden Sie unter https://www.lsg.bayern.de/service/erv/index.php